Frau Frommke, Fachbereich Tiefbau, informiert über die Maßnahme anhand einer Präsentation.

 

So ist beispielsweise der 2. Bauabschnitt des Radweges insgesamt 800 Meter lang und für eine evtl. spätere Beleuchtung werden mit dem Bau Leerrohre verlegt. Als Kompensationsmaßnahme werden Bäume gepflanzt. Die Pflanzung der Bäume erfolgt in Absprache mit Fachbereich Stadtgrün analog des 1. Bauabschnittes.

 

Mit folgendem Beschlussentwurf lässt Herr Baumhögger anschließend abstimmen:

 

1.     Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorstellung der Maßnahme durch Fachbereich Tiefbau zum Bau des Rad-/Gehweges ‚Krummer Weg‘, 2. Bauabschnitt, zur Kenntnis.

2.     Der Naturschutzbeirat stimmt der Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für den Bau des Rad-/Gehweges ‚Krummer Weg‘; 2. Bauabschnitt, zu.

 

Beschluss:

 

wie Beschlussentwurf

 

 

- einstimmig -