Frau Beigeordnete Deppe informiert den Ausschuss wie folgt:

 

- Überarbeitung des Regionalplans Köln - Plankonzept der Regionalplanungsbehörde -

 

Im Zuge der Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln hat die Regionalplanungsbehörde ein erstes Plankonzept erarbeitet. In der Sitzung des Regionalrats am 13.03.2020 soll der Beschluss gefasst werden, die Regionalplanungsbehörde mit der Umweltprüfung auf Grundlage des Plankonzeptes zu beauftragen. Gleichzeitig soll das Plankonzept zu einem vollständigen Planentwurf als Grundlage für einen Erarbeitungsbeschluss weiterentwickelt werden. Dieser wird voraussichtlich 2021 gefasst. Mit dem Erarbeitungsbeschluss beginnt das formelle Verfahren.

 

Das Plankonzept ist das Ergebnis eines breit aufgestellten informellen Beteiligungs- und Diskussionsprozesses. Insbesondere in den Kommunalgesprächen, aber auch den folgenden Fachworkshops Region+ Wohnen, Region+ Wirtschaft sowie Freiraum wurde über Flächen(potenziale) für Siedlungs- und Gewerbeentwicklung sowie Freiraumentwicklung diskutiert.

 

In ihrem Kommunalgespräch am 10.07.2017 hat die Verwaltung der Regionalplanungsbehörde Flächen außerhalb der bisherigen Flächennutzungsplan-Bauflächendarstellungen und z. T. außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) des aktuellen Regionalplans Köln mit Vorbehalt als denkbare Potenzialflächen benannt. Bei diesen Flächen handelte es sich um Wohnbaupotenzialflächen des Wohnungsbauprogramms 2030+, welches sich zum damaligen Zeitpunkt in der Erarbeitung befand. In dem Gespräch mit der Regionalplanungsbehörde wurde mehrfach und nachdrücklich betont, dass es zu diesen Flächenvorschlägen noch keinen politischen Beschluss gab.

Die Verwaltung hat die Regionalplanungsbehörde nach der Ratssitzung am 16.12.2019 schriftlich über den nicht erfolgten Beschluss des Wohnungsbauprogramms 2030+ in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, die entsprechenden Flächen aus der ersten Plankonzeption herauszunehmen und im Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans nicht weiter zu verfolgen. Die Änderungswünsche konnten durch die Regionalplanungsbehörde jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Die Flächen aus dem Wohnungsbauprogramm 2030+ sind daher noch im Plankonzept enthalten. Eine erneute Diskussion über konkrete Flächen ist nach Aussage der Regionalplanungsbehörde erst wieder nach dem Erarbeitungsbeschluss im formellen Verfahren möglich. Dann wird die Verwaltung mit ihren Änderungswünschen erneut auf die Regionalplanungsbehörde zugehen und die Herausnahme der o. g. Flächen aus dem Regionalplan Köln anstreben.

 

Rh. Ippolito (SPD) bittet um Darstellung über das Protokoll, was dies jetzt inhaltlich für die Stadt Leverkusen für das Wohnungsbauprogramm für Auswirkungen hat.

 

Redaktionelle Anmerkung zur Niederschrift:

„Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Wie im Bericht der Dezernentin ausgeführt, hat die Verwaltung die Regionalplanungsbehörde schriftlich darum gebeten, die Potentialflächen aus dem Wohnungsbauprogramm 2030+ bei der Überarbeitung des Regionalplans Köln nicht weiter zu verfolgen. Dies erfolgte aufgrund der politischen Beschlusslage zum Wohnungsbauprogramm 2030+, da dieses einschließlich der Flächensteckbriefe nicht von der Politik beschlossen wurde. Es handelt sich dabei um die Potentialflächen mit einer Gesamtgröße von 62 ha, die außerhalb der heutigen Regionalplan- und Flächennutzungsplandarstellungen für den Siedlungsbau liegen.

Für das Wohnungsbauprogramm 2030+ ergeben sich somit keine Auswirkungen, da dieses nicht beschlossen wurde. Auswirkungen ergeben sich vielmehr für die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Leverkusen. Durch den nicht erfolgten Beschluss des Wohnungsbauprogramms 2030+ und der darin aufgeführten Potentialflächen bleibt es voraussichtlich bei den bisherigen Darstellungen und Festlegungen des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Regionalplan und den bisherigen Darstellungen von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan (FNP), vorbehaltlich etwaiger FNP-Änderungen. Darüberhinausgehend können der Regionalplanungsbehörde keine Potentialflächen benannt werden. Für die durch die Regionalplanungsbehörde sowie durch die Verwaltung prognostizierten Bedarfe können somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Wohnbaupotentialflächen zur Verfügung gestellt werden.“

 

- Mobilität: Save the Date -

Terminankündigung zum Workshop zur Leverkusener Stellplatzsatzung mit der Politik. Der Workshop findet am 23. April 2020, 17.00 Uhr, im Raum Rhein statt. Eine Einladung hierzu erfolgt noch.

 

 

- Regenwassermanagement und Starkregenereignisse -

In der 42. Sitzung des SBP am 20. Mai 2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hierzu einen Beschluss gefasst (Antrag Nr. 2019/2844). Die Ergebnisse werden über einen Beschlusskontrollbericht über z.d.A.: Rat veröffentlicht. Herr Wilbertz von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR hält zu den Starkregenereignissen einen Vortrag, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird.