Sitzung: 09.03.2020 SBP/050/2020
Frau Beigeordnete Deppe informiert den Ausschuss wie folgt:
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Überarbeitung des Regionalplans Köln - Plankonzept der Regionalplanungsbehörde
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Im Zuge der Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln hat die Regionalplanungsbehörde ein erstes Plankonzept erarbeitet. In der Sitzung des Regionalrats am 13.03.2020 soll der Beschluss gefasst werden, die Regionalplanungsbehörde mit der Umweltprüfung auf Grundlage des Plankonzeptes zu beauftragen. Gleichzeitig soll das Plankonzept zu einem vollständigen Planentwurf als Grundlage für einen Erarbeitungsbeschluss weiterentwickelt werden. Dieser wird voraussichtlich 2021 gefasst. Mit dem Erarbeitungsbeschluss beginnt das formelle Verfahren.
Das Plankonzept ist das Ergebnis eines breit aufgestellten informellen Beteiligungs- und Diskussionsprozesses. Insbesondere in den Kommunalgesprächen, aber auch den folgenden Fachworkshops Region+ Wohnen, Region+ Wirtschaft sowie Freiraum wurde über Flächen(potenziale) für Siedlungs- und Gewerbeentwicklung sowie Freiraumentwicklung diskutiert.
In ihrem Kommunalgespräch am 10.07.2017 hat die Verwaltung
der Regionalplanungsbehörde Flächen außerhalb der bisherigen
Flächennutzungsplan-Bauflächendarstellungen und z. T. außerhalb der Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) des aktuellen Regionalplans Köln mit Vorbehalt als
denkbare Potenzialflächen benannt. Bei diesen Flächen handelte es sich um
Wohnbaupotenzialflächen des Wohnungsbauprogramms 2030+, welches sich zum
damaligen Zeitpunkt in der Erarbeitung befand. In dem Gespräch mit der
Regionalplanungsbehörde wurde mehrfach und nachdrücklich betont, dass es zu
diesen Flächenvorschlägen noch keinen politischen Beschluss gab.
Die Verwaltung hat die Regionalplanungsbehörde nach der Ratssitzung am 16.12.2019 schriftlich über den nicht erfolgten Beschluss des Wohnungsbauprogramms 2030+ in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, die entsprechenden Flächen aus der ersten Plankonzeption herauszunehmen und im Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans nicht weiter zu verfolgen. Die Änderungswünsche konnten durch die Regionalplanungsbehörde jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Die Flächen aus dem Wohnungsbauprogramm 2030+ sind daher noch im Plankonzept enthalten. Eine erneute Diskussion über konkrete Flächen ist nach Aussage der Regionalplanungsbehörde erst wieder nach dem Erarbeitungsbeschluss im formellen Verfahren möglich. Dann wird die Verwaltung mit ihren Änderungswünschen erneut auf die Regionalplanungsbehörde zugehen und die Herausnahme der o. g. Flächen aus dem Regionalplan Köln anstreben.
Rh. Ippolito (SPD)
bittet um Darstellung über das Protokoll, was dies jetzt inhaltlich für die
Stadt Leverkusen für das Wohnungsbauprogramm für Auswirkungen hat.
Redaktionelle
Anmerkung zur Niederschrift:
„Die Verwaltung nimmt
hierzu wie folgt Stellung:
Wie im Bericht der
Dezernentin ausgeführt, hat die Verwaltung die Regionalplanungsbehörde
schriftlich darum gebeten, die Potentialflächen aus dem Wohnungsbauprogramm
2030+ bei der Überarbeitung des Regionalplans Köln nicht weiter zu verfolgen.
Dies erfolgte aufgrund der politischen Beschlusslage zum Wohnungsbauprogramm
2030+, da dieses einschließlich der Flächensteckbriefe nicht von der Politik
beschlossen wurde. Es handelt sich dabei um die Potentialflächen mit einer Gesamtgröße
von 62 ha, die außerhalb der heutigen Regionalplan- und Flächennutzungsplandarstellungen
für den Siedlungsbau liegen.
Für das
Wohnungsbauprogramm 2030+ ergeben sich somit keine Auswirkungen, da dieses
nicht beschlossen wurde. Auswirkungen ergeben sich vielmehr für die Entwicklungsmöglichkeiten
der Stadt Leverkusen. Durch den nicht erfolgten Beschluss des
Wohnungsbauprogramms 2030+ und der darin aufgeführten Potentialflächen bleibt
es voraussichtlich bei den bisherigen Darstellungen und Festlegungen des Allgemeinen
Siedlungsbereichs (ASB) im Regionalplan und den bisherigen Darstellungen von
Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan (FNP), vorbehaltlich etwaiger FNP-Änderungen.
Darüberhinausgehend können der Regionalplanungsbehörde keine Potentialflächen
benannt werden. Für die durch die Regionalplanungsbehörde sowie durch die
Verwaltung prognostizierten Bedarfe können somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht
genügend Wohnbaupotentialflächen zur Verfügung gestellt werden.“
- Mobilität: Save
the Date -
Terminankündigung
zum Workshop zur Leverkusener Stellplatzsatzung mit der Politik. Der Workshop
findet am 23. April 2020, 17.00 Uhr, im Raum Rhein statt. Eine Einladung hierzu
erfolgt noch.
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Regenwassermanagement und Starkregenereignisse -
In der 42. Sitzung
des SBP am 20. Mai 2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Planen hierzu einen Beschluss gefasst (Antrag Nr. 2019/2844). Die Ergebnisse
werden über einen Beschlusskontrollbericht über z.d.A.: Rat veröffentlicht. Herr
Wilbertz von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR hält zu den
Starkregenereignissen einen Vortrag, der dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt wird.