Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die für die folgenden, im Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 etatisierten Ausschüttungen notwendigen Beschlüsse nach Maßgabe der Begründung der Vorlage zu fassen:

 

1. Sonderausschüttung in Höhe von brutto 5.346.000 Euro,

2. Vorabausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in Höhe von brutto 156.000 Euro.


dafür:         16  (OB, 5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (BÜRGERLISTE)