Beschluss:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die für die folgenden, im Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 etatisierten Ausschüttungen notwendigen Beschlüsse nach Maßgabe der Begründung der Vorlage zu fassen:
1. Sonderausschüttung in Höhe von brutto 5.346.000 Euro,
2. Vorabausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in Höhe von brutto 156.000 Euro.
dafür: 16 (OB, 5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)