Die
Tagesordnungspunkte 3.1 (Antrag Nr. 2020/3556), 3.2 (Antrag Nr. 2020/3544) und
3.3 (Antrag Nr. 2020/3536) werden gemeinsam beraten.
Rf. Arnold (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 3.3
in den Turnus nach den Sommerferien.
Rh. Ippolito (SPD)
regt an, die beiden Anträge der SPD- und CDU-Fraktion zusammenzufassen und mit
dem Auftrag an die Verwaltung um einen Turnus zu vertagen, die Voraussetzungen
und Möglichkeiten eines solchen kommunalen Rettungsschirmes zu prüfen und über
die Ergebnisse sowie mögliche Hilfeleistungen in der kommenden Ratssitzung zu
berichten.
Herr Molitor (01)
fasst die bisherige Diskussion zusammen und empfiehlt, die vorgenannten Anträge
als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. Es sollen Mittel in einer
Größenordnung von bis zu 5 Millionen € bereitgestellt werden, über deren
Verteilung die Verwaltung zur Ratssitzung Vorschläge erarbeitet und diese
darstellt. Auf dieser Basis kann die Politik anschließend eine Entscheidung treffen.
Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist damit einverstanden, sodass ihr
Vertagungsantrag in diesem Vorschlag aufgeht.
Rf.
Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) ergänzt den vorgenannten Antrag dahingehend, dass
dieser alle drei Anträge bzw. den gesamten Tagesordnungspunkt 3 umfassen soll.
Zudem soll seitens der Verwaltung herausgearbeitet werden, ob die Höhe der
Mittel in der Dimension von 5 Millionen € liegen muss und wie eine möglichst
passgenaue Verteilung der Gelder, z. B. für aktive flankierende Maßnahmen, möglich
ist.
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt sodann im Sinne der vorgenannten Vorschläge abstimmen.
Beschluss:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Die Inhalte der
Anträge Nrn. 2020/3556, 2020/3544 und 2020/3536 werden zu einem Prüfauftrag mit
nachfolgendem Inhalt zusammengefasst:
1. Prüfung der Bereitstellung und Verteilung von Finanzmitteln zur
Existenzerhaltung für in Leverkusen ansässige Unternehmen, die infolge der
Corona-Pandemie von Schließungen betroffen sind.
Das damit verbundene Ziel ist vor allem die Sicherung der in diesen
Unternehmen bestehenden Arbeitsplätze. Die Verwaltung wird beauftragt, Details
für ein solches Hilfsmaßnahmen-Paket auszuarbeiten.
2. Prüfung und
Bereitstellung von z. B. Ausfällen, die durch Kurzarbeit oder durch das sonst
kostenlose Mittagessen für Kinder im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
nicht oder nicht vollständig ersetzt werden können.
Diese Einbußen sind
gerade bei niedrigen Einkommen ein schwerwiegendes Problem.
3. Prüfung, ob
Kindern auch in der Corona-Krise ein kostenloses Mittagessen aus den Mitteln
des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung gestellt werden kann.
4. Die vorgenannten
Maßnahmen sollen sich in einem Haushaltsvolumen von bis zu 5 Millionen €
bewegen. Eine möglichst passgenaue Verteilung der Mittel, z. B. für aktive
flankierende Maßnahmen, ist herauszuarbeiten.
Die Verwaltung legt
das Ergebnis der Prüfung dem Rat am 25.06.2020 zur Entscheidung vor. Die
Anträge Nrn. 2020/3556, 2020/3544 und 2020/3536 sind durch diesen Beschluss
erledigt.
- einstimmig -