Nachtrag: 17.04.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

1. Nach § 113 Abs. 1 GO NRW wird den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Leverkusen Weisung erteilt, der folgenden Änderung des Wirtschaftsplans 2020 des Klinikums Leverkusen zuzustimmen:

 

Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 20.000.000 € festgelegt.

 

2. Die Höhe der Inanspruchnahme im Rahmen des Cashpoolings der Stadt Leverkusen für die Klinikum Leverkusen gGmbH und die Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) wird auf 20.000.000 € festgesetzt.

 

3. Im Vorgriff auf die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Stadt Leverkusen wird beschlossen, das Eigenkapital der Klinikum Leverkusen gGmbH im Sinne der Begründung der Vorlage um 4.800.000 € zu erhöhen.


- einstimmig -

 

Rh. Ippolito (SPD) hat an der Beratung und Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt 19 nicht teilgenommen.