Nachtrag: 17.04.2020
Sitzung: 23.04.2020 H/020/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/3545
Beschluss:
Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
GO NRW:
1.
Die Verwaltung wird zur umfassenden Erhaltung ihrer Arbeits- und
Funktionsfähigkeit innerhalb der Corona-Pandemie ermächtigt, das IT-Budget im
Jahr 2020 für erforderliche Anschaffungen zum Ausbau von digitalen Lösungen für
Arbeitsplätze (z. B. HomeOffice-Lösungen, Telefon- und Videokonferenzsysteme)
in erforderlichem Umfang zu überschreiten.
Die
Verwaltung setzt künftig nicht nur auf den Einsatz ihr „bekannter Lösungen“, sondern
bringt auch die bereits bei Konzernunternehmen heute bekannten und üblichen
technischen Alternativen zum Einsatz. Bei der Anschaffung von Technik und
Infrastruktur nutzt die Stadtverwaltung die Expertise der Informationsverarbeitung
Leverkusen GmbH (ivl) und arbeitet eng mit ihr zusammen.
2.
Die Verwaltung fasst die im Rahmen der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen hinsichtlich
der Durchführung von Besprechungen im Rahmen von Telefon- und Videokonferenzen
sowie der Erweiterung des HomeOffice-Angebots sowie ggf. weiterer Anpassungen
in einem Bericht zusammen. Im Bericht sollen Vor- und Nachteile dargestellt
sowie Schlussfolgerungen für das zukünftige Arbeiten in den
Organisationseinheiten der Stadtverwaltung gezogen werden. Schließlich soll
eine Bewertung vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf Personal, Technik
oder Raumbedarf zu erwarten sind und welche Forderungen sich daraus für
notwendige Anpassungen an das städtische Budget in diesem und in den
Folgejahren ergeben.
Rf. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) erläutert, dass die Digitalisierung Bestandteil des seit vielen Monaten laufenden Prozesses zwischen der Stadt und der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) ist, den die Politik mit begleitet. Die im Rahmen der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen müssen in diesen Prozess einfließen, um zukünftige Strategien zu entwickeln bzw. bestehende Überlegungen anzupassen. Rf. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) bittet darum, diesen Schritt im Zusammenhang mit dem zweiten Beschlusspunkt des vorliegenden Antrags zu berücksichtigen. Herr Stadtdirektor Märtens (Dezernat II) signalisiert eine entsprechende Aufnahme des Anliegens in die Beratungen mit der gpaNRW.
- einstimmig -