Sitzung: 23.04.2020 H/020/2020
Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt einen Antrag auf Vertagung des
Tagesordnungspunktes 3.3 in den Turnus nach den Sommerferien.
Rh. Ippolito (SPD) regt an, die beiden Anträge der SPD- und CDU-Fraktion
zusammenzufassen und mit dem Auftrag an die Verwaltung um einen Turnus zu
vertagen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten eines solchen kommunalen
Rettungsschirmes zu prüfen und über die Ergebnisse sowie möglichen
Hilfeleistungen in der kommenden Ratssitzung zu berichten.
Herr Molitor (01) fasst die bisherige Diskussion zusammen und empfiehlt,
die vorgenannten Anträge als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. Es
sollen Mittel in einer Größenordnung von bis zu 5 Millionen € bereitgestellt
werden, über deren Verteilung die Verwaltung zur Ratssitzung Vorschläge
erarbeitet und diese darstellt. Auf dieser Basis kann die Politik anschließend
eine Entscheidung treffen. Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist damit
einverstanden, sodass Ihr Vertagungsantrag in diesem Vorschlag aufgeht.
Rf. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) ergänzt den vorgenannten Antrag
dahingehend, dass dieser alle drei Anträge bzw. den gesamten Tagesordnungspunkt
3 umfassen soll. Zudem soll seitens der Verwaltung herausgearbeitet werden, ob
die Höhe der Mittel in der Dimension von 5 Millionen € liegen muss und wie eine
möglichst passgenaue Verteilung der Gelder, z. B. für aktive flankierende
Maßnahmen, möglich ist.
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt sodann im Sinne der vorgenannten
Vorschläge abstimmen.
Beschluss:
Die Inhalte der Anträge Nrn. 2020/3556, 2020/3544 und 2020/3536 werden
zu einem Prüfauftrag mit nachfolgendem Inhalt zusammengefasst:
1. Prüfung der
Bereitstellung und Verteilung von Finanzmitteln zur Existenzerhaltung für in
Leverkusen ansässige Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie von
Schließungen betroffen sind.
Das damit
verbundene Ziel ist vor allem die Sicherung der in diesen Unternehmen
bestehenden Arbeitsplätze. Die Verwaltung wird beauftragt, Details für ein
solches Hilfsmaßnahmen-Paket auszuarbeiten.
2. Prüfung und Bereitstellung von z. B. Ausfällen, die durch Kurzarbeit
oder durch das sonst kostenlose Mittagessen für Kinder im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes nicht oder nicht vollständig ersetzt werden können.
Diese Einbußen sind gerade bei niedrigen Einkommen ein schwerwiegendes Problem.
3. Prüfung, ob Kindern auch in der Corona-Krise ein kostenloses Mittagessen
aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung gestellt werden
kann.
4. Die vorgenannten Maßnahmen sollen sich in einem Haushaltsvolumen von
bis zu 5 Millionen € bewegen. Eine möglichst passgenaue Verteilung der Mittel,
z. B. für aktive flankierende Maßnahmen, ist herauszuarbeiten.
Die Verwaltung legt das Ergebnis der Prüfung dem Rat am 25.06.2020 zur
Entscheidung vor. Die Anträge Nrn. 2020/3556, 2020/3544 und 2020/3536 sind
durch diesen Beschluss erledigt.
- einstimmig -