Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Die Tagesordnungspunkte 20.1 (Antrag Nr. 2020/3551) und 20.2 (Vorlage Nr. 2020/3518) werden gemeinsam beraten.

 

Im Verlauf der Diskussion macht Herr Molitor (01) den Vorschlag, einen gemeinsamen Beschluss aus dem politischen Antrag und der Verwaltungsvorlage zu generieren und die Verwaltung zu beauftragen, über das Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat die konkreten Folgen und Auswirkungen des Beschlusses deutlich zu machen.

 

Hierüber lässt Herr Oberbürgermeister Richrath abstimmen.

 

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

1. Im Jahr 2020 wird für Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie Sonnenschirmen (Außengastronomie) keine Sondernutzungsgebühr erhoben. Es ist lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € (normaler Bearbeitungsaufwand) oder 40 € (bei erhöhtem Aufwand) zu zahlen.

 

2. Für Warenauslagen vor Ladenlokalen sowie Werbetafeln (sogenannte Kundenstopper) erfolgt im Jahr 2020 eine anteilige Erstattung der gezahlten Sondernutzungsgebühr für die Zeit der Corona-Pandemie-bedingten Geschäftsschließung.

 

3. Bei erlaubnispflichtigen Sondernutzungen werden auf der Grundlage von § 9 (Gebühren) Abs. 7 Satz 2 die Sondernutzungsgebühren vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 um 50 % reduziert, sofern der Erlaubnisnehmer coronabedingte Einbußen haben könnte. Die Verwaltungsgebühren bleiben davon unberührt.

 

4. Von der Erhebung der Verwaltungsgebühr wird auf der Grundlage von § 9 (Gebühren) Abs. 3 Satz 2 bei Sondernutzungen, für die wegen des besonderen Charakters keine Gebühren erhoben werden, vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 abgesehen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 25.06.2020 über das Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat die konkreten Folgen und Auswirkungen dieses Beschlusses deutlich zu machen.


- einstimmig -