Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Tagesordnungspunkte 4.1 (Antrag Nr. 2020/3557) und 4.2 (Antrag Nr. 2020/3542) werden gemeinsam beraten.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Er teilt unter anderem mit, dass die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bei markanten Veränderungen des Haushaltes einen Nachtragshaushalt bis zum Ende des Haushaltsjahres vorschreibt. Es ist rechtlich nicht möglich, dass dieses Gesetz von einem Landesministerium oder einer Bezirksregierung abgeändert wird. Die Stadt Leverkusen ist somit verpflichtet, bis Ende des Jahres einen Nachtragshaushalt vorzulegen oder besser noch, ihren vorgelegten Haushalt zurückzuziehen und für das Jahr 2020 insgesamt einen neuen Haushalt aufzustellen.

 

Herr Stadtdirektor Märtens (Dezernat II) macht deutlich, dass das zuständige Landesministerium die Kommunen darauf hingewiesen hat, sich zunächst um die Bewältigung der Corona-Pandemie zu kümmern, anstatt Verwaltungskapazitäten mit der Aufstellung eines Nachtragshaushalts zu binden, dessen Aufstellung nach dem Gesetz bis Ende 2020 möglich bleibt. 

 

Nach einer weiteren Diskussion lässt Herr Oberbürgermeister Richrath nacheinander über die Anträge abstimmen.

 

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Wie Antrag Nr. 2020/3557

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:  15  (OB, 5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag Nr. 2020/3557 abgelehnt.

 

 

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Wie Antrag Nr. 2020/3542

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:  15  (OB, 5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag Nr. 2020/3542 abgelehnt.