Nachtrag: 14.05.2020
Sitzung: 18.05.2020 H/021/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/3579
Beschluss:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für
Außengastronomie im Stadtgebiet Leverkusen für die künftige
Außengastronomiesaison zu genehmigen:
- Parkplätze
vor den Gastronomien können genutzt werden
- Private
Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und
es keinen Fluchtweg versperrt
- Nebenflächen
neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es keine
Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr)
- Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr
Rh. Stefan Hebbel (CDU) bittet die Verwaltung darum, kurzfristig nach Möglichkeiten zu suchen, Außengastronomie, wie im Antrag beschrieben, zuzulassen.
Herr Oberbürgermeister Richrath erklärt, dass er das Thema am 19.05.2020 im Verwaltungsvorstand ansprechen und auch kurzfristig mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen hierüber beraten wird.
- einstimmig -