Nachtrag: 14.05.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtgebiet Leverkusen für die künftige Außengastronomiesaison zu genehmigen:

 

- Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden

 

- Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und es keinen Fluchtweg versperrt

 

- Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr)

 

- Es wird geprüft, ob keine Sondernutzungsgebühr für die Flächen erhoben, werden kann, sondern nur eine Bearbeitungsgebühr


Rh. Stefan Hebbel (CDU) bittet die Verwaltung darum, kurzfristig nach Möglichkeiten zu suchen, Außengastronomie, wie im Antrag beschrieben, zuzulassen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath erklärt, dass er das Thema am 19.05.2020 im Verwaltungsvorstand ansprechen und auch kurzfristig mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen hierüber beraten wird.


- einstimmig -