Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 09.03.2020 bei.
Leverkusen, 03.04.2020
gezeichnet:
Schiefer Krampf
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
- einstimmig -