Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW:
1. Burgweg als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. Eulengasse vom Burgweg bis einschl. Wendeplatz als Gemeinde-/Anliegerstraße,
3. Eulengasse von Pützdelle bis Wendeplatz als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg,
4. Habichtgasse als Gemeinde-/Anliegerstraße,
5. Verbindungsweg von der Habichtgasse zur Felderstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
- einstimmig -