Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Der zum Bürgerantrag Nr. 2019/3369 am 30.01.2020 von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III gefasste Beschluss (Einbahnstraßenregelung auf dem Freudenthaler Weg in Fahrtrichtung von der Straße Am Scherfenbrand zur Bensberger Straße mit Durchfahrt von der Straße Am Märchen auf die Straße Am Scherfenbrand mit sechsmonatiger Testphase, Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen) wird wie folgt geändert:

 

1. Für den Freudenthaler Weg wird eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung von der Bensberger Straße zu der Straße Am Scherfenbrand angeordnet. Die derzeitige Verkehrsführung auf der Straße Am Märchen (Durchfahrt von der Straße Am Scherfenbrand zur Straße Am Märchen) bleibt bestehen.

 

2. Die Regelung wird in einer sechsmonatigen Testphase, beginnend nach den Sommerferien, getestet. Vor und während der Testphase werden Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

 

3. Nach der sechsmonatigen Testphase wird die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III erneut in der Sache entscheiden.

 

4. Der Beschluss der Nummern 1-3 wird unter der Voraussetzung gefasst, dass sich die Antragsteller des Bürgerantrages (Vorlage Nr. 2019/3369), über den in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 30.01.2020 beraten und entschieden wurde, mit dieser Regelung – in Abänderung des zu ihrem Antrag gefassten Beschlusses - einverstanden erklären.

 

5. Sollten sich die Antragsteller des Bürgerantrages (Vorlage Nr. 2019/3369) mit dieser Regelung nicht einverstanden erklären, wird die am 30.01.2020 zum Bürgerantrag Nr. 2019/3369 beschlossene sechsmonatige Testphase in zwei mal drei Monate aufgeteilt. In einer Phase wird die Einbahnstraßenregelung auf dem Freudenthaler Weg in Fahrtrichtung von der Straße Am Scherfenbrand zur Bensberger Straße mit Durchfahrt von der Straße Am Märchen zur Straße Am Scherfenbrand getestet (siehe Nr. 1 des Beschlusses zum Bürgerantrag Vorlage Nr. 2019/3369). Die Einbahnstraßenregelung in umgekehrter Richtung auf dem Freudenthaler Weg unter Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsführung auf der Straße Am Märchen (Durchfahrt von der Straße Am Scherfenbrand zur Straße Am Märchen), wird in den übrigen drei Monaten getestet werden. Die Reihenfolge der Testphasen soll durch die Verwaltung festgelegt werden.

 


Der Bürgerantragsteller, Herr Stotz, erläutert den Bürgerantrag.

 

Herr Laufs (36) teilt mit, dass der Fachbereich Bürger und Straßenverkehr, wie bereits in der Stellungnahme vom 11.05.2020 geschildert, die Lösung des aktuellen Bürgerantrages (Vorlage Nr. 2020/3496) für sinnvoller und praktikabler einschätzt als die Lösung zu dem bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 30.01.2020 gefassten Beschluss zum Bürgerantrag (Vorlage Nr. 2019/3369).

 

Herr Prangenberg (CDU) spricht sich dafür aus, die am 30.01.2020 zum Bürgerantrag Nr. 2019/3369 beschlossene sechsmonatige Testphase in zwei mal drei Monate aufzuteilen. In einer Phase soll die bereits beschlossene Einbahnstraßenregelung auf dem Freudenthaler Weg in Fahrtrichtung von der Straße Am Scherfenbrand zur Bensberger Straße mit Durchfahrt von der Straße Am Märchen zur Straße Am Scherfenbrand getestet werden (siehe Nr. 1 des Beschlusses zum Bürgerantrag Vorlage Nr. 2019/3369).

Die Einbahnstraßenregelung in umgekehrter Richtung auf dem Freudenthaler Weg unter Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsführung der Straße Am Märchen, wie im aktuellen Bürgerantrag (Vorlage Nr. 2020/3496) beantragt, soll in den übrigen drei Monaten getestet werden.

 

Frau Weber (01) regt an, den Bürgerantrag (Vorlage Nr. 2020/3496) zu vertagen und mit den Antragstellern des Bürgerantrages (Vorlage Nr. 2019/3369) zu besprechen, ob sich diese auch mit der Umkehrung der Einbahnstraßenregelung auf dem Freudenthaler Weg einverstanden erklären, da der Bürgerantrag seinerzeit lediglich auf eine Verbesserung der Verkehrssituation nicht aber auf eine konkrete Einbahnstraßenregelung abzielte.

 

Ratsherr Feister (CDU) schlägt daraufhin vor, - in Abänderung des Beschlusses zum Bürgerantrag Nr. 2019/3369 - den aktuellen Bürgerantrag (Vorlage Nr. 2020/3496) mit einer sechsmonatigen Testphase zu beschließen. Der Beschluss soll unter der Voraussetzung gefasst werden, dass die Antragsteller des Bürgerantrages (Vorlage Nr. 2019/3369) sich damit einverstanden erklären. Er spricht sich dafür aus, dass die Testphase erst nach den Sommerferien beginnt.

 

Unter Berücksichtigung obiger Vorschläge lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger sodann wie folgt abstimmen.

 

 


- einstimmig -