Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Die Ergebnisse der statischen und brandschutztechnischen Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Vorschlag der Bauverwaltung, in einem nächsten Schritt zunächst ein externes Architekturbüro mit der Erstellung von zwei Planungsvarianten als Machbarkeitsstudie zur Standortsicherung zu beauftragen, wird zugestimmt.

 

Variante 1: Sanierung der Bestandsgebäude, insbesondere des Hauptgebäudes, und Ergänzung um fehlende Räume, soweit dies auf dem beengten Grundstück zu realisieren ist.

 

Variante 2: Rückbau der Bestandsgebäude und Errichtung eines Neubaus unter Berücksichtigung des kompletten Raumprogramms für eine 2-zügige Grundschule.

 

Leverkusen, 20.03.2020

 

gezeichnet:

Schönberger                                                                       Pockrand

Bezirksvorsteher                                                                stv. Bezirksvorsteher

 

 

 


- einstimmig -