Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Linde an der Heinrich-Lübke-Straße zu.
Leverkusen, 25.03.2020
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
dafür: 10 (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)