Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird mit der Errichtung einer Kneipp-Wassertretanlage im Wuppermannpark beauftragt. Notwendige Elemente für die Errichtung der Kneipp-Wassertretanlage sind ein Geländer zum Festhalten in der Dhünn, eine Hinweistafel zwecks Erklärungen zum Kneippen und eine Bank zum Sitzen oder Ablegen von Sachen. Ebenfalls muss für eine sichere Eintrittsstelle in die Dhünn Sorge getragen werden.

 

2.    Für die Errichtung und die Unterhaltung der Kneipp-Wassertretanlage ist der Kneipp-Leverkusen e.V. verantwortlich.

 

3.    Sollten rechtliche Belange der Errichtung einer Kneipp-Wassertretanlage im Wuppermannpark entgegenstehen, sind diese der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vorzulegen. Für den Fall, dass die Wasserwerte Grund für eine Ablehnung der Wassertretanlage sind, beauftragt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Verwaltung mit der Entnahme und Auswertung einer Wasserprobe im Wuppermannpark durch den Wupperverband. Die Werte sollen in einem Gutachten erläutert werden.

 


Die Bürgerantragstellerin, Frau Finke, macht von dem ihr erteilten Rederecht keinen Gebrauch.

 

Frau Dr. Liebeskind (Wupperverband) erläutert, dass der Wupperverband im oberen Verlauf der Dhünn Wasserproben entnommen und getestet hat. Diese Wasserproben waren mit Keimen und Viren belastet. Diese Wasserwerte seien nach Auffassung des Wupperverbandes durch die Kläranlage oberhalb der Stelle, an welcher die Kneipp-Wassertretanlage eingerichtet werden soll, bedingt. Auf Nachfrage von Ratsherrn Feister (CDU) teilt Frau Dr. Liebeskind (Wupperverband) mit, dass im Wuppermannpark noch keine Wasserproben entnommen wurden.

 

Herr Wollenhaupt regt an, dass der Wupperverband mit der Entnahme und Analyse von Wasserproben im Wuppermannpark durch die Verwaltung beauftragt wird, um die Lage abschließend bewerten zu können.

 

Frau Weber (01) verweist auf die in den schriftlichen Stellungnahmen dargelegten grundsätzlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Bedenken der Fachverwaltung.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt im Anschluss an eine Diskussion über den Bürgerantrag in folgender modifizierter Fassung abstimmen.

 


dafür:         10  (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)