Nachtrag: 29.05.2020

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

 


Die Tagesordnungspunkte 22.1 (Vorlage Nr. 2020/3634) und TOP 22.2 (Vorlage Nr. 2020/3635) werden vorgezogen hinter Tagesordnungspunkt 8 und gemeinsam beraten.

 

Der Bürgerantragsteller, Herr Werner, erläutert die Anträge (Vorlagen Nrn. 2020/3634 und 2020/3635).

 

Herr Prangenberg (CDU) regt an, dass beim Ausbau der Saarstraße neben den Voraussetzungen einer Tempo 30-Zone, ebenfalls die Errichtung eines Fahrradschutzstreifens berücksichtigt werden soll.

 

Herr Laufs (36) teilt mit, dass ein Fahrradschutzstreifen in einer Tempo 30-Zone nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig ist, da eine Tempo 30-Zone bereits ausreichenden Schutz für Fahrradfahrer bietet.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger sieht derzeit eine Gefährdung der Fahrradfahrer durch die parkenden Autos auf der Saarstraße und spricht sich für Maßnahmen zum Schutz der Fahrradfahrer aus.

 

Nach einer längeren Diskussion lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger wie folgt abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Ausbaus der Saarstraße die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone zu schaffen.

 

2.    Der Ausbau der Saarstraße soll einen maximalen Schutz der Fahrradfahrer gewährleisten, ohne jedoch die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone zu gefährden.

 

Die Bürgeranträge Nrn. 2020/3634 und 2020/3635 sind damit erledigt.

 

- einstimmig -