Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Dem Teilaustausch der Gehwegplatten des Weges an der Doktorsburg gemäß der

Planung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 36.000 Euro wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 19.05.2020

 

gezeichnet:

Sidiropulos                                                              Rh. Eckloff

Bezirksvorsteherin                                                 Bezirksvertretungsmitglied“                                                                    

 


- einstimmig -