Nachtrag: 10.06.2020

Beschluss: vertagt in Folgegremium

Die Tagesordnungspunkte 39.1 (Antrag Nr. 2020/3659) und 39.2 (Vorlage Nr. 2020/3638) werden gemeinsam beraten.

 

Im Verlauf der Diskussion verweisen Rh. Scholz (CDU) und Herr Berghaus (SPD) auf den bestehenden Ratsbeschluss zur Thematik. Aus ihrer Sicht erscheint der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überflüssig, da mit dem damaligen Beschluss bereits der vertragliche Ausschluss entsprechender Tabakwerbung und weiterer vergleichbarer Werbung bei Neuvergabe der Werberechte seitens der Politik gefordert wurde.

 

(Redaktioneller Hinweis:

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.07.2017 zum Antrag Nr. 2017/1707 der SPD-Fraktion vom 06.06.17 „Verhinderung von Werbung für weiche Drogen" den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Beschluss in der Fassung der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 27.06.2017:

 

Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR appellieren an die verantwortlichen Werbeträger, zu prüfen, ob in Zukunft auf Plakatwerbung für Alkohol und Tabakwaren sowie auf Bordellwerbung im öffentlichen Raum in Leverkusen verzichtet werden kann.

 

- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -“)

 

Nach einer weiteren Diskussion wird der Antrag Nr. 2020/3659 einstimmig in den Rat vertagt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, bis dahin zu klären, ob der damalige Beschluss umgesetzt wurde und wenn dies nicht der Fall sein sollte zu berichten, was die Gründe dafür sind.

 

Darüber hinaus wird der in der Begründung der Vorlage Nr. 2020/3638 dargestellte Sachstand zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für exklusive Werberechte auf öffentlichen Flächen der Stadt Leverkusen zur Kenntnis genommen.