Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil
es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
1.
Die Verwaltung wird zur umfassenden Erhaltung ihrer Arbeits- und
Funktionsfähigkeit innerhalb der Corona-Pandemie ermächtigt, das IT-Budget im
Jahr 2020 für erforderliche Anschaffungen zum Ausbau von digitalen Lösungen für
Arbeitsplätze (z. B. HomeOffice-Lösungen, Telefon- und Videokonferenzsysteme)
in erforderlichem Umfang zu überschreiten.
Die
Verwaltung setzt künftig nicht nur auf den Einsatz ihr „bekannter Lösungen“, sondern
bringt auch die bereits bei Konzernunternehmen heute bekannten und üblichen
technischen Alternativen zum Einsatz. Bei der Anschaffung von Technik und
Infrastruktur nutzt die Stadtverwaltung die Expertise der Informationsverarbeitung
Leverkusen GmbH (ivl) und arbeitet eng mit ihr zusammen.
2.
Die Verwaltung fasst die im Rahmen der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen
hinsichtlich der Durchführung von Besprechungen im Rahmen von Telefon- und Videokonferenzen
sowie der Erweiterung des HomeOffice-Angebots sowie ggf. weiterer Anpassungen
in einem Bericht zusammen. Im Bericht sollen Vor- und Nachteile dargestellt
sowie Schlussfolgerungen für das zukünftige Arbeiten in den
Organisationseinheiten der Stadtverwaltung gezogen werden. Schließlich soll
eine Bewertung vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf Personal, Technik
oder Raumbedarf zu erwarten sind und welche Forderungen sich daraus für
notwendige Anpassungen an das städtische Budget in diesem und in den
Folgejahren ergeben.
- einstimmig -