Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt,
beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
1. Der aufgestellte und bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der
Stadt Leverkusen wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
- einstimmig -