Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die für die folgenden, im Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 etatisierten Ausschüttungen notwendigen Beschlüsse nach Maßgabe der Begründung zu fassen:
1. Sonderausschüttung in Höhe von brutto
5.346.000 Euro,
2. Vorabausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in Höhe von brutto 156.000 Euro.
dafür: 32 (OB, 11 CDU, 7 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 4 (BÜRGERLISTE)