Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
1. Nach § 113 Abs. 1 GO NRW wird
den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des
Klinikums Leverkusen Weisung erteilt, der folgenden Änderung des
Wirtschaftsplans 2020 des Klinikums Leverkusen zuzustimmen:
Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 20.000.000 € festgelegt.
2. Die Höhe der Inanspruchnahme im Rahmen des Cashpoolings der Stadt Leverkusen für die Klinikum Leverkusen gGmbH und die Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) wird auf 20.000.000 € festgesetzt.
3. Im Vorgriff auf die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Stadt Leverkusen wird beschlossen, das Eigenkapital der Klinikum Leverkusen gGmbH im Sinne der Begründung um 4.800.000 € zu erhöhen.
dafür: 31 (OB, 11 CDU, 6 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Enth.: 4 (BÜRGERLISTE)
Rh. Ippolito (SPD) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.