Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel i. H. v. 15.000 € abzurufen und an Vereine, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen, die sich bei der Bewältigung der Corona-Krise engagieren, weiterzuleiten. Hierbei wird die Verwaltung durch eine unabhängige Jury, bestehend aus
- Frau Christiane Kuhn-Haarhoff
- Herrn Lorenz Smidt
- Herrn Daniel Hambüchen
unterstützt, die über die Mittelvergabe anhand des Ziels der Landesregierung entscheidet.
- einstimmig -