Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

Dem zum Antrag Nr. 2019/2908 gefassten Ratsbeschluss kann aufgrund des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie nicht gefolgt werden, da die vom Rat beschlossene Verdoppelung der Stellplätze durch das Errichten der Parkpalette nicht erreicht werden kann.

 

Der Beschluss des Rates vom 01.07.2019 zum Antrag Nr. 2019/2908 wird daher aufgehoben.


- einstimmig -