Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

1.    Das Ergebnis des Preisgerichts wird zur Kenntnis genommen. Der Beitrag des Gewinnerbüros POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin, wird Grundlage für die zukünftige Revitalisierung der Parkanlage von Schloss Morsbroich.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Gewinnerbüro POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin, mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Ausführungsplanung als Grundlage für die bauliche Realisierung zu beauftragen.

 

3.    Aufgrund des ökologisch sensiblen Siegerentwurfes ist aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde die Umsetzung in allen Entwurfselementen mit dem heutigen Landschaftsplan umsetzbar. In der nun zu beauftragenden detaillierten Planung sind alle weiteren Möglichkeiten auszuschöpfen, den Eingriff so sensibel wie möglich zu gestalten. 


- einstimmig -