Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
1. Das
Sanierungs- und Ausbaukonzept zum Gesamtstandort Realschule Am Stadtpark wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen hinsichtlich einer Sanierung und
Weiterentwicklung der Realschule Am Stadtpark fortzuführen und entsprechende
Mittel für die folgenden Haushaltsjahre einzuplanen.
Leverkusen, 25.03.2020
gezeichnet:
Richrath BM Marewski Rh. Ippolito
- einstimmig -