Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Der Bürgerantrag wird abgelehnt.


dafür:         30  (OB, 11 CDU, 7 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     6  (4 BÜRGERLISTE, 2 DIE LINKE.LEV)