Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Der Antrag wird abgelehnt.


Herr Bürgermeister Wölwer lässt über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18.05.2020 abstimmen.


dafür:         34  (OB, 14 CDU, 9 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     8  (4 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 DIE LINKE.LEV)