Herr Stadtkämmerer Märtens hat Folgendes zu berichten:

 

1.    Jahresabschluss 2019: Das geplante Jahresergebnis von 3,03 Mio. € wird mit einem erhöhten Jahresüberschuss von ca. 6,9 Mio. € deutlich verbessert ausfallen. Die Vorlage Nr. 2020/3696 soll am 28.09.2020 im Rechnungsprüfungsausschuss und anschließend im Finanz- und Rechtsausausschuss behandelt und am 01.10.2020 im Rat beschlossen werden. Die entsprechende Vorlage wird derzeit durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) erstellt und enthält wie übliche umfangreiche Analysen und Erläuterungen, denen er an dieser Stelle nicht vorgreifen möchte.

 

2.    Aufstellung Haushalt 2021 ff.: In der Verwaltung läuft das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2021 ff. Auf Landesebene gibt es derzeit Bestrebungen, auch das Aufstellungsverfahren Corona-bedingt zeitlich zu strecken. Es soll den Kommunen damit mehr Zeit eingeräumt werden, ihre Planung auf fundierte Grundlagen zu stellen. So wird den Arbeitskreis- und Modellrechnungen des Landes zum kommunalen Finanzausgleich elementare Bedeutung zukommen, jedoch ist mit ersten Zahlen frühestens Ende September zu rechnen. Nach aktueller Gesetzeslage soll es daher den Kommunen freigestellt werden, den Haushalt 2021 ff. bis zum 01.03.2021 den Aufsichtsbehörden anzuzeigen bzw. zur Genehmigung vorzulegen. Von einem solchen Recht Gebrauch zu machen empfiehlt die Verwaltung den politischen Vertreterinnen und Vertretern nach derzeitigem Stand.

 

3.    Kassenkredite: Diese betragen aktuell 230,4 Mio. € inkl. Cash-Pool, zum Vorjahreszeitpunkt standen 212,5 Mio. € in den Büchern. Das stellt eine Verschlechterung zum Vorjahr i. H. v. 17,9 Mio. € dar. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushalssatzung 2020 insgesamt 350 Mio. €, was einer Quote der Inanspruchnahme von 65,8 % entspricht. Derzeit gibt es gesetzliche Bestrebungen des Landes, die Kommunen bei der Sicherstellung der Liquidität zu unterstützen.

 

4.    IKS/Prognose 2020: nach aktuellem Sachstand wird das Haushaltsjahr 2020 mit einem Defizit enden. Aktuell wird durch den Fachbereich Finanzen (FB 20) verifiziert, inwieweit Corona-bedingte Abhängigkeiten vorliegen, um diese gesondert auszuweisen.