Herr Beig. Lünenbach gibt folgenden Bericht ab:

 

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln: Eigenwirtschaftlicher Antrag eines privaten Busunternehmens auf Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien in Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis zu Recht abgelehnt

 

Mit Urteil vom 14.08.2020 hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines privaten Busunternehmens auf Erteilung von Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien im Bereich der Stadt Leverkusen und des Rheinisch-Bergischen-Kreises, die von dem kommunalen Busunternehmen wupsi GmbH betrieben werden, abgewiesen.

 

Hintergrund: Die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV wollten ab Dezember 2016 die betreffenden Verkehrsleistungen für die Dauer von zehn Jahren an ihr kommunales Unternehmen wupsi GmbH vergeben. Diese Vergabeabsicht muss mindestens ein Jahr vorher europaweit vorab bekanntgemacht werden. Es besteht dann ein Zeitfenster von drei Monaten für etwaige eigenwirtschaftliche Anträge. Das private Busunternehmen hatte im Dezember 2015 einen eigenwirtschaftlichen Antrag auf Erteilung der genannten Linienverkehrsgenehmigungen gestellt. Die Bezirksregierung Köln hatte den Antrag der Klägerin im August 2016 mit der Begründung abgelehnt, das Geschäftsmodell der Klägerin sei nicht auskömmlich. Deshalb könnten die beantragten Buslinien nicht eigenwirtschaftlich – also im Wesentlichen ohne öffentliche Zuschüsse – betrieben werden. In ihrer Begründung hat die Bezirksregierung Köln die Auffassung der Aufgabenträger bestätigt, dass der Betrieb des gesamten Liniennetzes der wupsi GmbH über einen Zeitraum von 10 Jahren nicht eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. Gegen die Ablehnung hat das private Busunternehmen sodann Klage erhoben.

 

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage abgewiesen und sich in der der Be-gründung auf formale Dinge bezogen, sodass es auf die Frage, ob die Klägerin die Verkehre eigenwirtschaftlich betreiben könne, gar nicht mehr ankam. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

 

Die wupsi GmbH hat ihrerseits bereits einen Genehmigungsantrag bei der Bezirks-regierung Köln gestellt. Aufgrund der laufenden Rechtsverfahren wurden der wupsi GmbH ab Dezember 2016 zunächst sogenannte einstweilige Erlaubnisse erteilt. Die Bezirksregierung Köln bereitet nun das entsprechendes Anhörverfahren vor.