Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:

 

Die Änderung der Entgeltordnungen für die Leverkusener Bäder des SPL für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird beschlossen (Anlagen 3 bis 5 zur Niederschrift). Ab dem 01.01.2021 treten die bis zum 30.06.2020 gültigen Entgeltordnungen für die Leverkusener Bäder des SPL wieder in Kraft.

 

 

Leverkusen, 30.06.2020

 

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Stefan Hebbel                         Rf. Bunde


- einstimmig -