Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der KLS wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.

 

3. Soweit eventuelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.


Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) fragt, warum dem Aufsichtsrat in der neuen Fassung des Gesellschaftsvertrages 7 statt der bisherigen 6 vom Rat der Stadt Leverkusen zu bestimmenden sachkundigen Mitglieder angehören.

 

Herr Hibst (02) erläutert, dass bisher der Oberbürgermeister und ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Leverkusen dem Aufsichtsrat angehörte. In der neuen Fassung ist es der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Leverkusen. Da die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht geändert wird, erhöht sich somit die Zahl der vom Rat der Stadt Leverkusen zu bestimmenden sachkundigen Mitglieder um eins.


dafür:         39  (OB, 16 CDU, 9 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     5  (3 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen)

 

Rh. Ippolito (SPD) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.