Sitzung: 28.09.2020 F/043/2020
Herr Stadtkämmerer Märtens berichtet Folgendes:
1. Jahresabschluss 2019: Mit der Vorlage 2020/3696 wurde heute im RPA- und im Finanzausschuss (TOP 25) der JA 2019 behandelt und soll am 01.10. im Rat beschlossen werden. Das geplante Jahresergebnis für das Jahr 2019 von 3,03 Mio. € fällt mit einem erhöhten Jahresüberschuss von ca. 6,9 Mio. € deutlich verbessert aus.
2. Aufstellung HH 2021 ff: In seiner
Sitzung am 17.09.2020 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie
folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der
kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher
Vorschriften (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
NKF-CIG) beschlossen (Neudruck 17/10912). Danach ist der
Haushaltssanierungsplan (HSP) 2021 spätestens am 01.03.2021 der
Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dieser gegenüber der bisherigen gesetzlichen
Regelung verlängerte Zeitraum wird die Verwaltung auf jeden Fall benötigen, um
den HH 2021 ff. einzubringen und beschließen zu lassen. Darüber hinaus kann
nach jetzigem Stand nicht ausgeschlossen werden, dass auch dieser Zeitraum
nicht ausreichen wird, ein genehmigungsfähiges HSP zu erstellen. Gegenüber
vergangener Haushaltsaufstellungen fehlen Corona-bedingt bisher grundlegende
Eckwerte, z. B. verlässliche unterjährige Daten der Steuerschätzungen. Zwar
wurden Ende letzter Woche die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)
2021 mitgeteilt. Gegenüber dem GFG 2020 soll zum Ausgleich des Corona-bedingten
Rückgangs der Verbundmasse eine Aufstockung um ca. 900 Mio. € erfolgen. Jedoch
soll es sich hierbei um eine darlehensähnliche Aufstockung handeln, die zu
einem „späteren Zeitpunkt“ durch Abzüge im kommunalen Finanzausgleich „zu
tilgen“ ist. Auch die Nichtberücksichtigung des geplanten
Gewerbesteuerausgleichsgesetzes ist zwar vorgesehen, jedoch fehlen auch zu
diesem Gesetz die entsprechenden Ausführungsverordnungen.
Trotz dieser Unwägbarkeiten läuft in der Verwaltung weiterhin das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2021 ff. Der verwaltungsinterne Zeitplan wird entsprechend angepasst und beinhaltet nicht zu Letzt vor dem Hintergrund der Neubesetzung in Rat und Ausschüssen auch wieder einen Informationstermin für die Politik.
3.
Prognose
2020: nach aktuellem Sachstand wird das HH-Jahr 2020 mit Corona-bedingten
Ergebnisverschlechterungen i. H. v. ca. 28 Mio. € belastet. Hier ist es
oberstes Ziel der Verwaltung, diese Haushaltsbelastung den Vorgaben des o. g. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
NKF-CIG entsprechende abzubilden. Darüber hinaus können zum jetzigen Zeitpunkt
originäre, ergebnisverschlechternde Faktoren nicht ausgeschlossen werden. Hier
laufen intensive Gespräche mit den FB’en der Stadtverwaltung, inwieweit diese
Haushaltsbelastungen durch eine stringente Mittel-Bewirtschaftung zumindest abgemildert
werden können. Es bleibt weiterhin Ziel der Stadtverwaltung, den
Jahresabschluss 2020 Corona-bereinigt mit einem positiven Ergebnis abzuschließen.
4. Kassenkredite: Diese betragen aktuell 234,7 Mio. € inkl. Cash-Pool, zum Vorjahreszeitpunkt standen 225,5 Mio. € in den Büchern. Das stellt eine Verschlechterung zum Vorjahr i. H. v. 9,2 Mio. € dar. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushaltssatzung 2020 insgesamt 350 Mio. €, was einer Quote der Inanspruchnahme von 67,0 % entspricht. Zur reinen Sicherstellung der Liquidität erfolgten bereits 2/3 der Überweisungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich (GFG) für den Monat September, was zur temporären Entspannung beiträgt. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Erstattung von Corona-bedingten HH-Belastungen, sondern nur um die Vorziehung von regulären Zahlungen an die Gemeinden.
Außerdem bedankt sich Herr Stadtkämmerer Märtens bei den Ausschussmitgliedern des Finanz- und Rechtsausschusses in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode für die konstruktive Zusammenarbeit. Sein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden Rh. Müller (CDU) für die sehr gute Sitzungsleitung.