Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt auf dem ehem. TEXTAR-Gelände die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW für folgende Verkehrsflächen:

 

1.    Stichstraße zu Jägerstraße 1-7a,

2.    Stichstraße zu Jägerstraße 9-15 mit Beschränkung der Parkfläche am Kopfende auf den PKW-Verkehr,

3.    Stichstraße zu Jägerstraße 19-25a, einschl. drei Besucherstellplätze,

4.    Straße Am Jägerhof einschl. des westlichen Parkstreifens und zwei Besucherstellplätzen,

5.    Verbindungsweg von der Stichstraße 1 zur Bensberger Straße beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,

6.    Verbindungsweg von der Stichstraße 3 zur Straße Am Jägerhof beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

Die Einstufung zu den Punkten 1 bis 4 erfolgt als Gemeindeweg/Anliegerweg, die Wege zu 5 und 6 als beschränkt öffentliche Gemeindewege.


- einstimmig -