Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 31.08.2020 zur Vorlage Nr. 2020/3697 bei.
Herr Vennemann (FDP) bittet die Verwaltung die Festlegung auf die geplante Anordnung des Wohnhauses und der Kindertagesstätte zu erläutern.
Redaktioneller
Hinweis:
Das zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 30/III vorgelegte Bebauungskonzept ist
Ergebnis einer langen und mehrstufigen Variantenentwicklung der
Projektentwicklerin zu Beginn des offiziellen Verfahrens.
Im Rahmen des
Erarbeitungsprozesses wurden verschiedene Bebauungskonzepte in Erwägung
gezogen, in der Folge jedoch verworfen. Es gab eine Entwicklungsvariante mit
der Kindertagesstätte im Kreuzungsbereich Alkenrather Straße
/Geschwister-Scholl-Straße, die vor allem aus verkehrstechnischer Sicht sehr
problematisch war. Die in dieser Variante zunächst angedachte Wohnbebauung
hatte insgesamt einen großen Flächenverbrauch und kam in der Folge dem Teich
viel zu nah. Des Weiteren erzeugte diese Konstellation auch eine enorm
flächenverbrauchende Stellplatzsituation.
Die vorliegende
Planung berücksichtigt die Anforderungen an eine sichere „Hol- und Bringzone“
der Kindertagesstätte mit Blick auf die Verkehrsbeziehungen sowie an einen
adäquaten Außenspielbereich bei Erhalt möglichst vieler Bäume.
- einstimmig -