Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 31.08.2020 zur Vorlage Nr. 2020/3697 bei.


Herr Vennemann (FDP) bittet die Verwaltung die Festlegung auf die geplante Anordnung des Wohnhauses und der Kindertagesstätte zu erläutern.

 

Redaktioneller Hinweis:

Das zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 30/III vorgelegte Bebauungskonzept ist Ergebnis einer langen und mehrstufigen Variantenentwicklung der Projektentwicklerin zu Beginn des offiziellen Verfahrens.

 

Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses wurden verschiedene Bebauungskonzepte in Erwägung gezogen, in der Folge jedoch verworfen. Es gab eine Entwicklungsvariante mit der Kindertagesstätte im Kreuzungsbereich Alkenrather Straße /Geschwister-Scholl-Straße, die vor allem aus verkehrstechnischer Sicht sehr problematisch war. Die in dieser Variante zunächst angedachte Wohnbebauung hatte insgesamt einen großen Flächenverbrauch und kam in der Folge dem Teich viel zu nah. Des Weiteren erzeugte diese Konstellation auch eine enorm flächenverbrauchende Stellplatzsituation.

 

Die vorliegende Planung berücksichtigt die Anforderungen an eine sichere „Hol- und Bringzone“ der Kindertagesstätte mit Blick auf die Verkehrsbeziehungen sowie an einen adäquaten Außenspielbereich bei Erhalt möglichst vieler Bäume.


- einstimmig -