Herr Hüther (SPD) bittet die Verwaltung um eine dreidimensionale Darstellung, wie sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügt. Frau Beigeordnete Deppe sagt dies zu.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, die Parkflächen an der Frontseite der KITA zu begrünen.

 

Beschluss:

 

1.    Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag der Vorhabenträgerin „Projekt Bürgerbusch-Alkenrath UG“ (Anlagen 2 - 3 der Vorlage) zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan stattgegeben.

 

2.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird entsprechend § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

 

3.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 30/III „Alkenrath - KITA zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Teich“.

 

4.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schlebusch, Flur 4, und beinhaltet das Flurstück 733. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Darstellung in Anlage 1 der Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 


- einstimmig -