Die Tagesordnungspunkte 12 (Antrag Nr. 2020/3796) und 13 (Anträge Nrn. 2020/3765 und 2020/3778) werden gemeinsam beraten.

 

Rh. Scholz (CDU) merkt an, dass aus seiner Sicht in beiden der Verwaltungsstellungnahme vom 02.09.2020 anliegenden tabellarischen Übersichten verschiedene Einrichtungen fehlen. Insbesondere geht es um Kioske, die in ihren Räumlichkeiten offensichtlich Wettterminals in Betrieb haben, wie zum Beispiel das Kiosk am Markt und das City-Kiosk in der Dönhoffstraße. Das Kiosk an der Ecke Friedrich-Ebert-Straße / Dönhoffstraße wirbt hingegen für „Einzelwetten über Tipster“. Rh. Scholz (CDU) möchte von der Verwaltung wissen, ob diese Kioske den Betrieb dieser Wettterminals anzeigen und melden müssen oder ob es hierbei Ausnahmen gibt. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat zu.

 

Rh. Scholz (CDU) bittet die Verwaltung zukünftig alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einrichtung weiterer Wettbüros, Wettannahmestellen sowie Wett- und Tippannahmestellen zu unterbinden. Zudem soll das Vergnügungsstättenkonzept zeitnah so angepasst werden, dass dieses alle Möglichkeiten des geltenden Rechtes im Hinblick auf die Vermeidung der vorgenannten Einrichtungen ausschöpft. Bei der Prüfung des Abstandsgebotes soll zukünftig möglichst keine Unterscheidung zwischen den einzelnen verschiedenen „Wett- und Tippeinrichtungen“ gemacht werden. Auch in Bezug auf die Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger, die nicht zur öffentlichen Hand zählen, soll das Abstandsgebot Anwendung finden.

 

Herr Ahrendt (61) verdeutlicht, dass bei Neuerstellung oder Änderung von Bebauungsplänen über die textlichen Festsetzungen Ausschlussmöglichkeiten bestimmter „Wett- und Tippeinrichtungen“ darstellbar sind. Dies gilt jedoch nicht für Bestandseinrichtungen, die eine gültige Konzession bzw. Genehmigung besitzen. Eine Definition bzw. Reglementierung des Abstandsgebotes ist hingegen über die textlichen Festsetzungen in Bebauungsplänen nicht möglich. Das Vergnügungsstättenkonzept wurde seitens der Verwaltung zusammen mit der seinerzeit beauftragten Firma mit dem Ergebnis kritisch hinterfragt, dass dieses auf der Höhe der Zeit ist und alle relevanten Voraussetzungen enthält. Auf dieser Basis kann die Verwaltung zukünftig die vorgenannten Vorgaben über die Bebauungspläne einarbeiten und steuern. Im Hinblick auf zukünftige Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile von Bund und Land soll das Vergnügungsstättenkonzept regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

 

Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos lässt sodann über den Antrag Nr. 2020/3796 (Tagesordnungspunkt 12) mit einer Ergänzung in Bezug auf den Rechtsrahmen und anschließend über den Antrag Nr. 2020/3765 (Tagesordnungspunkt 13.1) abstimmen.

 

Beschluss zum Antrag Nr. 2020/3796:

 

Die Stadt Leverkusen wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bis zur Überarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes keine weiteren Anträge auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Wettbüros, Wettvermittlungsstellen sowie Wett- und Tippannahmestellen im Stadtbezirk I genehmigen.

 

dafür:         10  (3 SPD, 4 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag Nr. 2020/3765

 

- einstimmig -

 

Der Antrag Nr. 2020/3778 (Tagesordnungspunkt 13.2) wird ohne Widerspruch durch die Stellungnahme der Verwaltung für erledigt erklärt.