Beschluss:

 

1.                  Für das grob umschriebene Gebiet im Bereich der Straße „An der Lehmkuhle“ und den hinteren Grundstücksbereichen der Stephan-Lochner-Straße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 586 (teilw.), 588, 590, 591, 592, 593, 606, 607, 608 und 609 der Gemarkung Hitdorf, Flur 15. Die genaue Abgrenzung ist im Plan gemäß Anlage 2 der Vorlage dargestellt.

 

2.                  Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

 

3.                  Der Bebauungsplanentwurf für die Offenlage soll auf Grundlage der Anlagen 3 und 5 (Vorentwurf, Begründung) entwickelt werden.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 


dafür:          15  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG/UWG, 1 pro NRW, 1 OP)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)