Die beiden Vorlagen zum Tagesordnungspunkt 20, Steinbüchel "Fettehenne" - Einrichtung eines Nahversorgungszentrums, 20.1 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in Steinbüchel im Bereich „Charlottenburger Straße/Berliner Straße", Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung, Beschluss über die öffentliche Auslegung, Vorlage Nr. 2020/3405 sowie 20.2, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße, Beschluss über die öffentliche Auslegung, Vorlage Nr. 2020/3406, werden gemeinsam diskutiert.

 

Frau Biermann-Tannenberger (CDU) gibt folgende Punkte zu Protokoll, die aus Sicht der CDU-Fraktion im weiteren Verfahren betrachtet werden sollen:

  1. Es soll durch die Investorin geprüft werden, ob nicht mehr Wohnungen mit größeren Zuschnitten errichtet werden können.
  2. Da es zu Lärmsteigerungen durch das Nahversorgungszentrum kommen wird, sollen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) die für das Jahr 2023 geplante Maßnahme für Flüsterasphalt auf der Berliner Straße in der Priorisierung nach vorne ziehen und baldmöglichst umsetzen.
  3. Die Verkehrsabwicklung der Ein- und Ausfahrt von der Teltower Straße auf die Berliner Straße führt in Spitzenzeiten zu Problemen und muss daher erneut auf den Prüfstand.
  4. Der ruhende Verkehr im Umfeld des Plangebietes ist ebenfalls in die Betrachtung mit einzubeziehen; ebenso wie das Erfordernis der Anzahl an Fahrradabstellplätzen, die schon nach der neuen, noch zu beschließenden Stellplatzsatzung berechnet wurden.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet, insbesondere während der Baumaßnahme für eine Schulwegsicherung zu sorgen.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hält wie auch Herr Bartels (FDP) die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei einer zukünftigen Änderung des Mobilitätsverhaltens für angemessen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Neuendorf (OP) erläutert Herr Ahrendt (61), welche Inhalte über den Durchführungsvertrag mit der Investorin geregelt werden. Vertragsinhalte sind die Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt das Vorhaben fertig gestellt werden soll; die Verteilung der anfallenden Kosten bei dem Planverfahren; Klauseln für den Fall, dass das Vorhaben nicht fertig gestellt wird; Bestimmungen zu den Werbeanlagen im Plangebiet sowie Schutzregelungen für das im Plangebiet vorhandene Denkmal.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die beiden Vorlagen abstimmen:

 

Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in Steinbüchel im Bereich „Charlottenburger Straße/Berliner Straße"
- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
- Nr.: 2020/3405

 

1.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.     Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in Steinbüchel im Bereich „Charlottenburger Straße/Berliner Straße“ (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

3.     Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

 

- einstimmig -

 

 

 

Beschluss zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
- Nr.: 2020/3406:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 6 der Vorlage) wird gefolgt.

 

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. V 31/III „Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße" wird erweitert (östliche Wohnerweiterung).

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. V 31/III „Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße" (Anlage 3 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.      Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich zu beteiligen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

 

- einstimmig -