Die beiden
Vorlagen zum Tagesordnungspunkt 20, Steinbüchel "Fettehenne" -
Einrichtung eines Nahversorgungszentrums, 20.1 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Steinbüchel im Bereich „Charlottenburger
Straße/Berliner Straße", Beschluss über Äußerungen während der
frühzeitigen Beteiligung, Beschluss über die öffentliche Auslegung, Vorlage
Nr. 2020/3405 sowie 20.2, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 31/III
"Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner
Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße, Beschluss über die
öffentliche Auslegung, Vorlage Nr. 2020/3406, werden gemeinsam diskutiert. Frau
Biermann-Tannenberger (CDU) gibt folgende Punkte zu Protokoll, die aus Sicht
der CDU-Fraktion im weiteren Verfahren betrachtet werden sollen:
Rf. Arnold
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet, insbesondere während der Baumaßnahme für eine
Schulwegsicherung zu sorgen. Rf. Arnold
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hält wie auch Herr Bartels (FDP) die Anzahl der
Fahrradabstellplätze bei einer zukünftigen Änderung des Mobilitätsverhaltens
für angemessen. Auf Nachfrage von
Herrn Neuendorf (OP) erläutert Herr Ahrendt (61), welche Inhalte über den
Durchführungsvertrag mit der Investorin geregelt werden. Vertragsinhalte sind
die Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt das Vorhaben fertig gestellt werden
soll; die Verteilung der anfallenden Kosten bei dem Planverfahren; Klauseln
für den Fall, dass das Vorhaben nicht fertig gestellt wird; Bestimmungen zu
den Werbeanlagen im Plangebiet sowie Schutzregelungen für das im Plangebiet
vorhandene Denkmal. |
Rh. Ippolito (SPD) lässt über die beiden Vorlagen abstimmen: Beschluss zur 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes in Steinbüchel im Bereich
„Charlottenburger Straße/Berliner Straße" 1.
Über
die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A) sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der
städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten
Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage)
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.
Die
14. Änderung des Flächennutzungsplanes in Steinbüchel im Bereich
„Charlottenburger Straße/Berliner Straße“ (Anlage 2 der Vorlage)
einschließlich der Begründung (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden
Fassung als Entwurf beschlossen. 3.
Die Öffentlichkeit ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich
Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist
für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von
30 Tagen, öffentlich auszulegen. Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III. - einstimmig - |
Beschluss zum
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) -
Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße 1.
Dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung
vorgebrachten Äußerungen (Anlage 6 der Vorlage) wird gefolgt. 2.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. V 31/III „Steinbüchel
(Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower
Straße" wird erweitert (östliche Wohnerweiterung). 3.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. V 31/III „Steinbüchel
(Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower
Straße" (Anlage 3 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 5
der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. 4.
Die
Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Träger öffentlicher Belange sind gemäß §
4 Abs. 2 BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die
Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich zu beteiligen. Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III. - einstimmig - |