Frau Biermann-Tannenberger (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Tagesordnungspunkte 23, Luftqualität in Schulen, 23.1, Wirksame Durchlüftung von Unterrichtsräumen, Antrag der Gruppe DIE LINKE.LEV vom 17.08.2020, m. Stn. v. 31.08.2020, Nr. 2020/3838, 23.2, Luftqualität in Klassenzimmern, Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2020, m. Stn. v. 31.08.2020, Nr. 2020/3840 sowie 24, Nachrüstung Belüftungsanlagen, Antrag der CDU-Fraktion vom 28.08.2020, Nr. 2020/3863 gemeinsam zu beraten.

 

Hiergegen regt sich im Ausschuss kein Widerspruch.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass im Rahmen des Corona-Krisenstabs zurzeit alle Lüftungsanlagen an Schulen und Kitas inklusive der Turnhallen geprüft werden. Frau Kümmel (65) ergänzt, dass dies in Abstimmung mit dem Fachbereich Medizinischer Dienst (53) erfolgt. Grundsätzlich ist, so Frau Kümmel (65), zwischen Umluft- und Abluftanlagen zu unterscheiden; in Klassenräumen erfolgt die Lüftung über die Fenster. Frau Kümmel (65) stellt dar, dass in einigen Schulen bereits CO²-Ampeln im Einsatz sind; grundsätzlich bietet es sich im Schulbetrieb an, z.B. über Timerfunktionen. auf Mobiltelefonen der Lehrkräfte, an das regelmäßige Lüften während der Unterrichtsstunden zu erinnern.

 

Frau Kronenberg (DIE LINKE.LEV) schließt sich in Bezug auf den Antrag ihrer Gruppe zu Tagesordnungspunkt 23.1 der Stn. der Verwaltung an.

 

Rh. Ippolito (SPD) fasst die Anträge zu 23.1, 23.2 und 24 im Diskussionsergebnis wie folgt zusammen:

 

1.    Es werden die Maßnahmen der Verwaltung unterstützt, die bestehenden Lüftungsanlagen in Schulen, Kitas und öffentlichen Gebäuden gemeinsam mit dem FB Medizinischer Dienst (53) zu überprüfen und so zu optimieren, dass eine Keimverbreitung ausgeschlossen ist. Hierbei wird zwischen Abluft-, Umluft- und Klimaanlagen unterschieden. In Schulen werden neben den Klassenzimmern auch die Lehrerzimmer, Toilettenanlagen sowie Turnhallen überprüft.

2.    Die Verwaltung beschafft zunächst testweise einen Teil der geforderten CO²-Ampeln für Schulen, um so Kosten, Lieferzeiten, aber auch die praktische Anwendung und den Nutzen zu überprüfen.

3.    Es werden für alle Maßnahmen sämtliche Finanzierungs- und Zuschussmöglichkeiten geprüft. Dies schließt auch das Bundesprogramm zur Nachrüstung von Umluft betriebenen raumlufttechnischen Anlagen ein. Vorrangig sollen hier die Anträge im Bereich notwendiger Umrüstungen in Schulen, Kitas und anderer Gemeinschaftseinrichtungen gestellt werden.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu den Anträgen Luftqualität in Schulen, Wirksame Durchlüftung von Unterrichtsräumen, Antrag der Gruppe DIE LINKE.LEV vom 17.08.2020, m. Stn. v. 31.08.2020, Nr. 2020/3838, Luftqualität in Klassenzimmern, Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2020, m. Stn. v. 31.08.2020, Nr. 2020/3840 sowie Nachrüstung Belüftungsanlagen, Antrag der CDU-Fraktion vom 28.08.2020, Nr. 2020/3863

 

Wie Anträge mit vorgenannten Änderungen

 

- einstimmig -