Die Anträge zum Tagesordnungspunkt 22, Koordinierungsstelle mit der WGL zur Begrünung von Dächern und Fassaden, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.01.2020 zum Antrag Nr. 2019/3349, m. Stn. v. 21.08.20, Nr.: 2020/3394, und 22.2, Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 22.11.19, m. Stn. v. 21.08.2020, Nr.: 2019/3349 werden gemeinsam beraten.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zieht den Antrag ihrer Fraktion, Antrag Nr. 2019/3349, zu TOP 22.1 zurück.

 

Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) ergänzt den Antrag seiner Fraktion, Antrag Nr. 2019/3349 zu TOP 22.2, dass auch nach nordischem Vorbild Flechten und Moose als Dachbegrünungen durch die Gesellschaften bei der Dachbegrünung genutzt werden sollen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Antrag Nr. 2019/3349, TOP 22.2:

 

Wie Antrag mit vorgenannter Ergänzung

 

dafür:           5  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:  12  (6 CDU, 5 SPD, 1 FDP)

Enth.:           1  (Aufbruch Leverkusen)

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung gibt Herr Bartels (FDP) zu Protokoll, dass die EVL und die WGL das Mieterstrommodell überall da, wo es möglich ist, eigenständig umsetzen sollten.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt zu Protokoll, dass dies als deutliches Signal im Rahmen eines Weisungsbeschlusses an die Gesellschaften weitergegeben hätte werden können. Rh. Miesen (CDU) stellt dar, dass dies immer Thema bei den Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften ist, so dass es keiner Weisung bedarf.