Beschluss:

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren notwendigen Finanzmittel i. H. v. 950.000 € ab den Jahren 2021 ff. im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Finanzstelle 65020170011148 zu etatisieren, sodass insgesamt 2.000.000 € für die Maßnahme zur Verfügung stehen.


- einstimmig -