Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung setzt die Vorgaben des Vergnügungsstättenkonzepts um und berücksichtigt die Regeln bei etwaigen Prüfungen.

 

2. Die Verwaltung informiert die Politik in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Thematik. Dabei wird über die Anfragen, die Bearbeitung von Anträgen und die Anzahl von Vergnügungsstätten in Leverkusen berichtet.

 

3. Bei dringenden und sensiblen Fällen werden die Politik und die zuständigen Gremien vorab über eine Anfrage bzw. eine Genehmigung informiert.


- einstimmig -