Nachtrag: 25.09.2020

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der 3. Sachstandsbericht Finanzen Corona wird zur Kenntnis genommen.


Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die neuangesiedelten Firmen namentlich benannt haben möchte. Seiner Meinung nach fällt die Nennung der neuangesiedelten Firmen nicht unter das Steuergeheimnis. Seiner Auffassung nach wird der Sachstandsbericht durch den folgenden Satz relativiert: „Daher kann die Höhe u.U. sehr stark von der o.g. Ertragslage abweichen und somit deutlich unter dem geplanten HH-Ansatz von 135 Mio. € liegen.“ (Seite 5 Absatz 2 letzter Satz des Sachstandsberichts). Weiter gibt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) zu Protokoll, dass seiner Auffassung zufolge nach der Gemeindeordnung NRW eine Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes besteht. Er gibt an, dass in gut geführten Kämmereien bereits zwei bis drei Nachtragshaushalte erstellt worden sind.

 

Herr Stadtdirektor Märtens teilt mit, dass die Nennung der neuangesiedelten Firmen in Bezug auf die Gewerbesteuer unter das Steuergeheimnis des § 30 Abgabenordnung fällt. Ein Ausnahmetatbestand liegt hier nicht vor. Weiter erklärt er, dass es einer solchen, von Rh. Schoof (BÜRGERLISTE) angesprochenen Relativierung im Sachstandbericht bedarf, da es sich bei den Haushaltsansätzen lediglich um Prognosen für die Zukunft handelt. Nach derzeitigem Stand geht Herr Stadtdirektor Märtens nicht davon aus, dass der Ansatz von 135 Mio. € erreicht wird. Er geht jedoch zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass 124 Mio. erreicht werden. Er verweist auf den Umstand, dass bei Aufstellen des Haushaltes die Corona-Krise nicht bekannt war.

 

Herr Stadtdirektor Märtens erklärt, dass keine Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt besteht, da ein Ausnahmetatbestand bezüglich der Corona-Pandemie in die Gemeindeordnung NRW aufgenommen wurde. Den Vorwurf durch Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), dass er seine Kämmerei nicht gut führt, weist Herr Stadtdirektor Märtens daher zurück.