Beschluss:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen bzw. den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, den Gesellschaftsvertrag der nbso wie folgt zu ändern:
1. § 14 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages
wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Sofern mehrere Personen zur Geschäftsführung
bestellt sind, sind diese jeweils einzeln berechtigt, die Gesellschaft zu
vertreten.“
2. § 14 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages
wird wie folgt gefasst: „Die
Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach
Gesetz, Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und
den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung.”
dafür: 52 (OB, 14 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)
Enth.: 1 (Klimaliste Leverkusen)