Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:
1. Der Teilnahme am Bundesprogramm mit dem Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung“ wird zugestimmt.
2. Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung zu stellen.
3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 3.420.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von 10 % werden im Wirtschaftsplan des Sportpark Leverkusen dargestellt.
Leverkusen, 19.10.2020
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rf. Kreutz
- einstimmig -