Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

 

1.         Geldleistungen

 

1.1      Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 62.000 € pro Jahr.

 

1.2      Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine jährliche Pauschale von 9.000 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

1.3      Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 37.200 € pro Jahr.

 

1.4      Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.000 € pro Jahr.

 

2.         Geldwerte Leistungen

 

            Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.


dafür:         46  (OB, 14 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP)

dagegen:     3  (AfD)

Enth.:           4  (2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)