Nachtrag: 29.10.2020

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Umsetzung des innerörtlichen Fußgängerleitsystems im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen trotz einer Kostenerhöhung aus vorhandenen Haushaltsmitteln zu.

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beauftragt die Verwaltung basierend auf der Kostenerhöhung entsprechende Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

Leverkusen, 26. Oktober 2020

 

gezeichnet:

Schiefer                                                       Danlowski

Bezirksvorsteher                                         Bezirksvertretungsmitglied


dafür:           9  (3 SPD, 3 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     3  (2 OP, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (AfD)