Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, den Bürgerantrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, mit dem Ziel gemeinsam mit dem Antragsteller nach entsprechenden Lösungen zu suchen.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, den Bürgerantrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, mit dem Ziel gemeinsam mit dem Antragsteller nach entsprechenden Lösungen zu suchen.